Fahrzeugschau in der Fußgängerzone

Was ist ein Einsatzleitwagen, wozu ist ein Hilfeleistungslöschfahrzeug da? Was kann die Drehleiter? Fragen rund um die Feuerwehr konnten anlässlich des 130. Geburtstags der Freiwilligen Feuerwehr Bad Pyrmont beantwortet werden. Dazu das erstmalig stattfindende
Spargelfest, waren die Rahmenbedingungen für eine Fahrzeugpräsentation in der Fußgängerzone. Im Bereich vom Postweg, konnten dann, interessierte Bürger und Kurgäste zu den einzelnen Fahrzeugen interessante Details erfahren. Die Jugendfeuerwehrwarte, warben in eigener Sache und konnten möglichen neu Mitgliedern, eindrucksvolle Einblicke in die Tätigkeit der Jugendfeuerwehr geben. Das Team baute rund um den Gerätewagen Logistik Informations-Tafeln auf und konnte so, ihre vielfältigen Aktivitäten vorstellen.
Bei strahlendem Sonnenschein und angenehmen Temperaturen fanden dann auch zahlreiche Personen den Weg zur Feuerwehr. Ortsbrandmeister Hermann Bente und sein Stellvertreter
Michael Kuhn konnte dann am Ende der Veranstaltung durchweg ein positives Resümee ziehen.
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Tipps zum sicheren Umgang mit Osterfeuer

Vielerorts in Deutschland werden in einigen Tagen Osterfeuer entzündet. Leider kommt es dabei häufig zu Unfällen oder Einsätzen für die Feuerwehr durch unsachgemäßen Umgang mit den Flammen

• Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde anzumelden – Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.

• Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz – der Umwelt zuliebe. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts verloren.

• Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.

• Halten Sie wegen Rauch und Hitze ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mindestens 50 Meter) und zu Straßen (mindestens 100 Meter) ein. Beachten Sie die Hauptwindrichtung.

• Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko!

• Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.

• Brennen Sie nicht zuviel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.

• Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.

• Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.

• Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.

• Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser. Bitte lassen Sie die Finger von so genannten Hausmitteln wie Mehl; sie behindern die Behandlung, stören die Heilung und führen zu schlimmen Narben. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst.

• Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. Die mehr als eine Million Männer und Frauen in den deutschen Feuerwehren sind auch über Ostern rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.

Mautbefreiung für Fahrzeuge der Feuerwehr

Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind gemäß Autobahnmautgesetz
(ABMG) §1 Abs. 2 Nr. 2 definitiv von der Maut befreit.

Falls Gemeinden für Feuerwehrfahrzeuge wegen einer automatisierten Kontrolleinrichtung einen Nacherhebungsbescheid erhalten, können diese auf diese Regelung verweisen.

Zur Vermeidung von solchen Problemen hat die Firma TOLL COLLECT die Möglichkeit geschaffen,
dass die Eigentümer der Fahrzeuge (z.B. Gemeinden für die Feuerwehr) diese Fahrzeuge freiwillig
bei der Firma TOLL COLLECT registrieren zu lassen. Dadurch wird vermieden, dass wegen der
automatisierten Überwachungseinrichtung ein Erhebungsverfahren eingeleitet wird. Eine solche
Registrierung ist leider verwaltungsaufwändig und nur zeitlich begrenzt gültig (2  Jahre).

Eine Empfehlung ob eine Fahrzeugregistrierung oder der Nachweis im Einzelfall sinnvoller ist,
kann momentan nicht ausgesprochen werden.

Im Ergebnis ist festzustellen:

– Feuerwehrfahrzeuge können ohne vorherige Anmeldung und gebührenfrei die Autobahnen benutzen.

– Falls der Fahrzeughalter (z.B. die Gemeinde) dennoch einen Nacherhebungsbescheid
von TOLL COLLECT erhält, ist dieser mit Hinweis auf das Autobahnmautgesetz zurückzuweisen.

– Gemeinden, die sicher gehen wollen, dass sie keine Nacherhebung für ihre Feuerwehrfahrzeuge
erhalten, können sich bei TOLL COLLECT freiwillig registrieren lassen.