Archiv für die Kategorie: “Sonstiges”

Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind gemäß Autobahnmautgesetz
(ABMG) §1 Abs. 2 Nr. 2 definitiv von der Maut befreit.

Falls Gemeinden für Feuerwehrfahrzeuge wegen einer automatisierten Kontrolleinrichtung einen Nacherhebungsbescheid erhalten, können diese auf diese Regelung verweisen.

Zur Vermeidung von solchen Problemen hat die Firma TOLL COLLECT die Möglichkeit geschaffen,
dass die Eigentümer der Fahrzeuge (z.B. Gemeinden für die Feuerwehr) diese Fahrzeuge freiwillig
bei der Firma TOLL COLLECT registrieren zu lassen. Dadurch wird vermieden, dass wegen der
automatisierten Überwachungseinrichtung ein Erhebungsverfahren eingeleitet wird. Eine solche
Registrierung ist leider verwaltungsaufwändig und nur zeitlich begrenzt gültig (2  Jahre).

Eine Empfehlung ob eine Fahrzeugregistrierung oder der Nachweis im Einzelfall sinnvoller ist,
kann momentan nicht ausgesprochen werden.

Im Ergebnis ist festzustellen:

- Feuerwehrfahrzeuge können ohne vorherige Anmeldung und gebührenfrei die Autobahnen benutzen.

- Falls der Fahrzeughalter (z.B. die Gemeinde) dennoch einen Nacherhebungsbescheid
von TOLL COLLECT erhält, ist dieser mit Hinweis auf das Autobahnmautgesetz zurückzuweisen.

- Gemeinden, die sicher gehen wollen, dass sie keine Nacherhebung für ihre Feuerwehrfahrzeuge
erhalten, können sich bei TOLL COLLECT freiwillig registrieren lassen.

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Hier ist unser Jahresbericht als pdf

Jahresbericht_2005

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Durch falsche Gefahreneinschätzung, Leichtfertigkeit, unsachgemäßer Umgang
mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedes Jahr nicht nur zahlreiche Brände,
sondern es ist auch menschliches Leid zu beklagen Die Feuerwehr Bad Pyrmont gibt folgende Sicherheitshinweise
für den Umgang mit Feuerwerkskörper und bittet um deren Beachtung:

- Gebrauchshinweise aufmerksam lesen und beachten

- keine Feuerwerkskörper in Kinderhände geben

- Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen erst an Personen über 18 Jahre abgegeben werden

- Nur von der Bundesanstalt für Materialprüfung geprüfte und zugelassene   pyrotechnische Gegenstände kaufen und zünden

- Feuerwerkskörper nur im “Freien” zünden und nicht in der Nähe von leicht brennbaren   Gegenständen, Reetdachhäusern oder Tankstellen

- auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen oder Autos achten

- zu Krankenhäusern und Altenheimen sollte ein Abstand von mindestens 200 Metern   eingehalten werden

- gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Menschen und Tieren werfen

- beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch das Dachfenster) und Türen schließen,   damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die  Wohnung fliegen können

- Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder Rohr senkrecht in die Höhe starten

- für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten  (Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser)

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist,
bitte umgehend die Feuerwehr über Notruf 112 alarmieren.

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Bei Weihnachtsbaum-Bränden Wohnung verlassen
Wenn der Weihnachtsbaum trotz Vorsichtsmaßnahmen in Brand gerät und nicht mehr selbst zu löschen ist, sollte die Wohnung unverzüglich verlassen werden. Zuvor ist es sinnvoll, sowohl die Zimmertür des Raumes, in dem die brennende Tanne oder Fichte steht, wie auch die Wohnungstür zu verschließen. Sonst wird der Brand zusätzlich durch Durchzug angefacht. Wohnen in dem Haus noch weitere Parteien, sollten diese sofort informiert werden. Anschließend macht es Sinn, draußen auf die Feuerwehr zu warten. Dort kann die Löschmannschaft dann genau über die Lage in der brennenden Wohnung informiert werden. Tipps von der Freiwilligen Feuerwehr Bad Pyrmont für ein sicheres Weihnachtsfest:

- Lassen Sie brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt, schon gar nicht, wenn Kinder allein im Zimmer sind.
- Stellen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest auf.
- Verwenden Sie “Sicherheitskerzen”.
- Ersetzen Sie trockene Zweige von Adventsgestecken durch frisches Tannengrün. Benutzen Sie keine brennbaren Untersätze.
- Sorgen Sie für eine gute Standfestigkeit des Baumes.
- Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu  leicht brennbaren Materialien wie Gardinen.
- Verstellen Sie nicht Ihre Fluchtwege wie Türen und Fenster.
- Verwenden Sie keinen brennbaren Baumschmuck.
- Kerzen nicht unmittelbar unter Zweigen anbringen. Prüfen Sie die Wärmestrahlung vorsichtig mit der Hand.
- Wunderkerzen gehören nicht an den Weihnachtsbaum.
- Zünden Sie Kerzen an der Spitze des Baumes zuerst an.  Löschen Sie die Kerzen von unten nach oben aus.
- Verwahren Sie Zündhölzer und Feuerzeuge vor Kindern an einem sicheren Platz.
- Behalten Sie Adventskränze, Tannengestecke und Weihnachtsbäume nicht zu lange in der Wohnung. Trockene Zweige brennen wie Zunder.
- Beugen Sie vor, halten Sie für den Brandfall ein Löschmittel griffbereit, denn um ein Gefäß mit 10 – 12 Litern Wasser zu füllen, benötigen Sie ca. 1 Minute. Und das kann genau eine Minute zu spät sein.

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Hilf Deinen Helfern auf einfache Art:
Führe stets einen Notfallkontakt in Deinem Handy! Die große Mehrheit der Bevölkerung trägt keine Information bei sich, wen das Rettungs- oder Krankenhauspersonal im Notfall kontaktieren kann. Deshalb werden oft wichtige und unter Umständen lebensrettende Informationen nicht rechtzeitig eingeholt. Außerdem erfahren die nächsten Angehörigen nur sehr spät vom Notfall. Das Prinzip ist denkbar einfach: unter IN (steht für “Im Notfall”) kann Rettungspersonal schnell über Dein Handy Kontakt mit Deinen Angehörigen aufnehmen.

So geht’s:

  1. Im Handy einen Kontakt namens IN anlegen, gefolgt vom Namen der Kontaktperson. Also beispielsweise: IN – Mutter oder IN – Hans
  2. Die Telefonnummer der Kontaktperson abspeichern
  3. Deine IN – Kontaktperson benachrichtigen, dass Du sie als solche in Deinem Handy führst

Fertig!
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Notruf – richtig ist wichtig

Wenn Sie den Notruf der Feuerwehr benutzen,
merken sie sich bitte die fünf “W” – Fragen

1.    Wer meldet?
Nennen sie Ihren Namen, Adresse, Hausnummer und gegebenenfalls das Stockwerk

2.    Wo ist es passiert?
Sagen Sie möglichst genau, wo sich die Unglücksstelle oder die Brandstelle befindet

3.    Was ist passiert?
Falls Sie in der Lage sind, schildern Sie was passiert ist,
Feuer – Verkehrsunfall – Unfall im Haus – Verletzungen – Erkrankungen oder ein anderes Schadenereignis

4.    Wie ist die Situation?
Geben Sie möglichst an, ob Menschen oder Tiere verletzt oder in Gefahr sind, wenn ja wie viele? Nach Möglichkeit eine Beschreibung von Erkrankungen oder Verletzungen. Bei Unfällen angeben, ob weitere Hilfsorganisationen benötigt werden (eingeklemmte Personen)

5.    Warten Sie auf Rückfragen
Wichtig: Niemals gleich wieder Auflegen, sondern die Leitstelle das Gespräch beenden lassen.
Nur so kann die Leitstelle Rückfragen stellen, falls sie mehr wissen muß oder Sie etwas vergessen haben.

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Was tun, wenn es brennt?

  1. Ruhe bewahren, nicht in Panik geraten!
  2. Verlassen Sie mit allen anderen Haushaltsmitgliedern umgehend die Wohnung. Halten Sie sich nicht auf, um irgendetwas mitzunehmen!
  3. Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe!
  4. Halten Sie Türen und Fenster brennender Räume geschlossen, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern!
  5. Rufen Sie die Feuerwehr (112) so schnell wie möglich an und nennen Sie Namen, Adresse und Brandort!
  6. Warnen Sie andere Hausbewohner!

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Rauchmelder retten Leben

Umfragen in der Bevölkerung wurden zeigen, dass die Gefahren, die von Bränden in Privathäusern ausgehen, unterschätzt werden. Dies bestätigten die Erfahrungen der Feuerwehren.
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Hier ist unser Jahresbericht als pdf

Jahresbericht_2004

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