Teilnahme an Übungsdiensten werden schärfer kontrolliert

Wie Kreisausbildungsleiter (KAL)  Kay Leinemann,  in Abstimmung mit  Kreisbrandmeister (KBM) Frank Wöbbecke, vor einigen Tagen mitgeteilt hat, werden in  Zukunft die Stunden-Nachweishefte bei der Prüfung zum Truppmann Teil 2 schärfer kontrolliert!

Der Hintergrund erklärt sich wie folgt:

Unter  den in der FwDV 2 Abs. 2.1.2., „Truppmannausbildung Teil 2“, im Dienstplan aufgeführten 80 Dienststunden, die im Zeitaum von 2 Jahren zu absolvieren sind, befinden sich auch 20 Stunden  –  mit einem Sternchen versehen – die den Bereich „Zivilschutz“ betreffen.

Da mit Inkrafttreten der FwDV 2 jedoch überhaupt nicht geklärt war, welche Ausbilder diese speziellen Themen aus dem Bereich des Zivilschutzes unterrichten sollten (als Beispiel sei an dieser Stelle das Unterrichtsthema: „Grundlagen des Zivil- und Katastrphenschutzes“ genannt), wurde feuerwehrseits absprachegemäß vereinbart, dass diese „Sternchen-Stunden“  nicht zwingend zu unterrichten sind.  Damit verringerte sich die Zahl der in zwei Jahren zu leistenden Stunden auf 60 Stunden, was einer jährlichen Übungsbeteiligung von 30 Stunden entspricht.

Da jedoch ebenfalls in der FwDV 2 Abs. 1.10. unter „Grundsätze“ nachzulesen ist, dass jeder Feuerwehrangehörige nach Abschluss der Truppmannausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen soll, haben KAL und KBM nun gefordert, dass in den Nachweisheften der jeweiligen Kameradinnen und Kameraden, die zur Prüfung zum Truppmann Teil 2 zugelassen werden sollen, auch mindestens 40 Stunden jährliche  Ausbildung – also 80 Stunden für die zwei Jahre Ausbildung zum Truppmann Teil 2 – nachgewiesen werden!

Was bedeutet das nun für uns?
Ich bitte euch,  in den Nachweisheften  neben den themenmäßig aufgeführten Unterrichten  in Zukunft a l l e besuchten Übungsdiensten zu dokumentieren, so dass jährlich 40 Stunden nachgewiesen sind.

Aus Gründen der einheitlichen Durchführung, bitte ich alle gegenzeichnenden Orts-Bm oder Gruppenführer, für die Auflistung  noch nicht im Nachweisheft aufgeführter Unterrichtsthemen, die letzte Seite des Heftes (=Leistungsnachweis) zu nutzen und die Teilnahme an den jeweiligen Diensten zu bestätigen.

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung!

Mit kameradschaftlichem Gruß

gez. Klaus Vogt / Stadtausbildungsleiter

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