Mautbefreiung für Fahrzeuge der Feuerwehr

Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind gemäß Autobahnmautgesetz
(ABMG) §1 Abs. 2 Nr. 2 definitiv von der Maut befreit.

Falls Gemeinden für Feuerwehrfahrzeuge wegen einer automatisierten Kontrolleinrichtung einen Nacherhebungsbescheid erhalten, können diese auf diese Regelung verweisen.

Zur Vermeidung von solchen Problemen hat die Firma TOLL COLLECT die Möglichkeit geschaffen,
dass die Eigentümer der Fahrzeuge (z.B. Gemeinden für die Feuerwehr) diese Fahrzeuge freiwillig
bei der Firma TOLL COLLECT registrieren zu lassen. Dadurch wird vermieden, dass wegen der
automatisierten Überwachungseinrichtung ein Erhebungsverfahren eingeleitet wird. Eine solche
Registrierung ist leider verwaltungsaufwändig und nur zeitlich begrenzt gültig (2  Jahre).

Eine Empfehlung ob eine Fahrzeugregistrierung oder der Nachweis im Einzelfall sinnvoller ist,
kann momentan nicht ausgesprochen werden.

Im Ergebnis ist festzustellen:

– Feuerwehrfahrzeuge können ohne vorherige Anmeldung und gebührenfrei die Autobahnen benutzen.

– Falls der Fahrzeughalter (z.B. die Gemeinde) dennoch einen Nacherhebungsbescheid
von TOLL COLLECT erhält, ist dieser mit Hinweis auf das Autobahnmautgesetz zurückzuweisen.

– Gemeinden, die sicher gehen wollen, dass sie keine Nacherhebung für ihre Feuerwehrfahrzeuge
erhalten, können sich bei TOLL COLLECT freiwillig registrieren lassen.